Bei der Trauung empfangen zwei Menschen Gottes Segen für ihren gemeinsamen Lebensweg. Der Gottesdienst dient als Vergewisserung, dass Gott mit seinem Segen diese Entscheidung und den gemeinsamen Weg begleitet. Der Gottesdienst macht damit deutlich, dass es nicht selbstverständlich ist, wenn zwei Menschen eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen; bleiben sie doch auch in dieser Situation eigenständige Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Vorstellungen, Wünschen und Hoffnungen. Vor Gott und vor der Gemeinde bringt das Brautpaar ihre Liebe zueinander im Trauversprechen zum Ausdruck. So wie Gott uns verspricht in allen Höhen und Tiefen unseres Lebens bei uns zu sein, so verspricht sich auch das Brautpaar in allen schönen, aber auch in allen schweren Stunden zusammen zu bleiben. Sie versprechen sich, an ihrer Beziehung zu arbeiten, damit ihre Liebe zueinander wachsen lassen.

 

Sie wollen in unserem Kirchspiel heiraten? Hier unsere Checkliste:

  • Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen evangelischen Kirchengemeinde und tragen Sie dort ihr Anliegen vor. (Pfarrbüro Niederseelbach 06127-7004928)
  • Sie erfahren dort, welcher Pfarrer zuständig ist. Mit diesem Pfarrer vereinbaren Sie einen Termin für die Trauung und ein Gespräch im Vorfeld.
  • Sie erhalten einen Brief mit Informationen rund um die Trauung sowie eine Auswahl möglicher Trausprüche. Diese soll Ihnen dabei helfen einen Bibelvers zu finden, der aus Ihrer Sicht für den gemeinsamen Lebensweg tragfähig ist. Vom zuständigen Pfarrer können Sie sich zusätzliche Vorschläge und Anregungen holen.
  • In einem Traugespräch wird der Pfarrer gemeinsam mit Ihnen alle Formalitäten und den Ablauf des Gottesdienstes besprechen. Sollten Sie generelle Fragen zur Trauung oder Glaubensinhalten haben, so können Sie diese hier ansprechen.
  • Bevor Sie kirchlich getraut werden können, müssen Sie zunächst standesamtlich geheiratet haben. Die kirchliche Trauung ist also keine Heiratet, sondern eine Segnung der geschlossen Ehe. Wenn Sie beide getauft, konfirmiert und nicht aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind, steht einer kirchlichen Trauung nichts entgegen. Sie müssen die vom Standesamt ausgefertigte Heiratsurkunde oder den entsprechenden Stammbucheintrag vorlegen.
  • Sollte die Kirche, in der die Trauung stattfinden soll nicht im Bereich der zuständigen Kirchengemeinde liegen, dann benötigen Sie hierfür eine pfarramtliche Bescheinigung, damit Ihre Trauung später auch in die Kirchenbücher Ihrer Heimatgemeinde eingetragen werden kann.
  • Was tun, wenn die Brautleute verschiedenen Konfessionen angehören? Gehört ein Partner einer anderen evangelischen Kirche an (z.B. ev. Freikirchen), so ist die kirchliche Trauung in der Regel problemlos möglich. Ist einer der beiden katholisch, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: Trauung in einer katholischen Kirche durch einen katholischen Pfarrer. Trauung in einer katholischen Kirche durch einen katholischen Pfarrer unter Mitwirkung eines evangelischen Pfarrers. Diese Trauung wird von beiden Kirchen als gültig anerkannt. Trauung in einer evangelischen Kirche durch einen evangelischen Pfarrer / eine Pfarrerin. Trauung in einer evangelischen Kirche durch einen evangelischen Pfarrer / eine Pfarrerin unter Mitwirkung eines katholischen Pfarrers. Der katholische Partner benötigt stets eine schriftliche Genehmigung seines Pfarrers. Was tun, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist? Auch in diesem Fall ist eine kirchliche Trauung grundsätzlich möglich. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig mit dem zuständigen Pfarrer darüber ins Gespräch kommen.

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Eine Auswahl an mögliche Trausprüchen finden Sie unter

www.trauspruch.de